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BFSG-Audit: Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen lassen

Barrierefreiheit nach BFSG und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Für das eine gibt es eine gesetzliche Pflicht, beim anderen entscheidet Google, wer gefunden wird. Wir bringen Ihre Website und Ihr Profil auf Stand, ohne dass Sie das System wechseln müssen, und dokumentieren den Nachweis. Den Preis nennen wir im Angebot, nach einem kostenlosen Erstgespräch.

Meist fehlt nur ein Stück

Bei beiden Themen läuft es ähnlich: Website und Profil sind eigentlich in Ordnung, und neben dem Tagesgeschäft hat keiner Zeit, sich in WCAG-Kriterien oder Google-Richtlinien einzulesen. Wir bauen das fehlende Stück und dokumentieren es so, dass Sie es nachweisen können. Braucht es dafür eine Verbindung zu anderer Software, programmieren wir die Schnittstelle gleich mit.

Barrierefreiheit nach BFSG prüfen lassen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wer online an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, muss seine Website barrierefrei gestalten. Als technischer Maßstab gilt in der Praxis WCAG 2.1 AA. Bei Verstößen drohen nach § 37 BFSG Bußgelder bis €100.000. Wir auditieren automatisiert (axe-core, Pa11y, Lighthouse, WAVE) und manuell (Tastatur, Screen-Reader mit NVDA, Kontraste, Mobile), beheben die kritischen Befunde im Fix-Sprint und veröffentlichen Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit als Unterseite mit den Pflichtangaben nach BFSG. Wir liefern, was wir verkaufen: unsere eigene Erklärung zur Barrierefreiheit entstand mit demselben Audit.

Gilt das BFSG für mich?

Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 BFSG). Für die meisten Websites zählt eine Gruppe davon: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote auf einer Website oder in einer App, über die ein Verbraucher einen Vertrag abschließen kann (§ 2 Nr. 26 BFSG), etwa ein Onlineshop oder eine Online-Buchung.

Drei Fragen grenzen es ein:

  1. Verkaufen Sie an Privatpersonen? Wer nur an Unternehmen verkauft, fällt nach dem Wortlaut in der Regel nicht darunter.
  2. Kann man auf Ihrer Website einen Vertrag abschließen? Eine reine Informationsseite ohne Bestellung oder Buchung ist keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne von § 2 Nr. 26.
  3. Sind Sie ein Kleinstunternehmen? Für Dienstleistungen gilt die Pflicht nicht, wenn Sie weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG).

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um, den European Accessibility Act. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen steht dort in Art. 4 Abs. 5. Die technischen Kriterien für Websites beschreiben die WCAG 2.1.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt. Fällt es darunter, prüfen wir die Website.

Google-Unternehmensprofil und Bewertungen pflegen lassen

Wer auf Google Maps oben steht, hat meist mehr Fotos, mehr Bewertungen und ein gepflegtes Profil, nicht unbedingt die bessere Arbeit. Wir bringen Ihr Google Business Profile auf den heutigen Stand (vollständiges Setup, Foto-Refresh mit einem Berliner Fotografen, „Termin buchen“-Anbindung) und halten es dort: Bewertungs-Automation, wöchentliche Posts, Antworten innerhalb von 48 Stunden, monatlicher Rang-Report. Monatlich kündbar, Preis auf Anfrage. Platz 1 versprechen wir nicht. Wir pflegen das Profil jede Woche.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für eine reine B2B-Website?

Das Gesetz knüpft an Verbraucher an. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 3 BFSG in der Regel nicht darunter. Können auch Privatpersonen über Ihre Website bestellen oder buchen, sieht es anders aus. Im Zweifel klären Sie das mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?

Bei Dienstleistungen ja. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen zählt nach § 2 Nr. 17 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Was prüfen Sie bei einem BFSG-Audit?

Automatisiert mit axe-core, Pa11y, Lighthouse und WAVE, dazu von Hand: Bedienung per Tastatur, Screen-Reader mit NVDA, Kontraste und die Darstellung auf dem Handy. Sie bekommen die Befunde nach Dringlichkeit sortiert, die kritischen beheben wir im Fix-Sprint.

Muss ich meine Website dafür neu bauen lassen?

Meistens nicht. Wir beheben die Befunde in Ihrem bestehenden System. Nur wenn ein Baukasten die nötigen Änderungen nicht zulässt, sprechen wir über Alternativen.

Was kostet ein BFSG-Audit?

Das hängt von Größe und Aufbau Ihrer Website ab. Umfang und Preis stehen im Angebot, das Erstgespräch davor kostet nichts.

Lassen Sie uns 15 Minuten reden.

Sie erzählen, wo es hakt. Wir sagen, ob wir das können, und wenn nicht, wen wir an Ihrer Stelle fragen würden.

Das Erstgespräch ist kostenlos, Sie sprechen direkt mit den Entwicklern. Auf Nachrichten antworten wir innerhalb von vier Werkstunden.

Stand: Oktober 2026